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   VG Potsdam, 13.02.2012 - 7 K 799/09.A   

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VG Potsdam, 13.02.2012 - 7 K 799/09.A (https://dejure.org/2012,133679)
VG Potsdam, Entscheidung vom 13.02.2012 - 7 K 799/09.A (https://dejure.org/2012,133679)
VG Potsdam, Entscheidung vom 13. Februar 2012 - 7 K 799/09.A (https://dejure.org/2012,133679)
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  • EGMR, 15.10.2015 - 798/09

    PERIFANO ET AUTRES c. ITALIE

    Auszug aus VG Potsdam, 13.02.2012 - 7 K 799/09
    Sie reiste gemeinsam mit den Klägern in den Verfahren VG 7 K 798/09.A und VG 7 K 797/09.A am 2008 auf dem Luftweg in die Bundesrepublik Deutschland ein.

    Am 7. bzw. 17. Juli 2008 beantragte die Klägerin gemeinsam mit den Klägern in den Verfahren VG 7 K 798/09.A und VG 7 K 797/09.A ihre Anerkennung als Asylberechtigte und gab in den anwaltlichen Antragsschriften im Wesentlichen an, dass die Klägerin und der Kläger im Verfahren VG 7 K 799/09.A wegen oppositioneller Aktivitäten und auf der Suche nach dem Bruder der Klägerin inhaftiert, körperlich und seelisch misshandelt bzw. gefoltert worden seien.

    In der persönlichen Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge am 18. Juli 2008 gaben die Klägerin und der Kläger im Verfahren 7 K 798/09.A an, mit gültigen Visa eingereist zu sein.

    In der Einzelanhörung erklärte der Kläger im Verfahren VG 7 K 798/09.A, dass er zahlendes Mitglied einer Menschenrechtsorganisation sei und an Demonstrationen teilgenommen habe.

    Im Falle einer Rückkehr befürchte der Kläger im Verfahren VG 7 K 798/09.A erneute Festnahmen und Folterungen.

    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte mit Bescheid vom 11. Mai 2009 den Antrag der Klägerin und der Kläger in den Verfahren VG 7 K 798/09.A und VG 7 K 797/09.A auf Anerkennung als Asylberechtigte ab, stellte fest, dass die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und auch Abschiebungshindernisse nach § 60 Abs. 2 bis 7 des Aufenthaltsgesetzes nicht vorliegen.

    Entgegen der Ansicht der Beklagten geht das Gericht dabei nicht von widersprüchlichen Angaben im Verhältnis zum Ehemann (Kläger im Verfahren VG 7 K 798/09.A) aus.

  • VG Augsburg, 27.05.2011 - Au 6 K 10.30132

    Türkischer Asylbewerber kurdischer Volkszugehörigkeit; Asylantrag; Einreise auf

    Auszug aus VG Potsdam, 13.02.2012 - 7 K 799/09
    Bei der Nichtbefolgung von Ladungen kann es zu zwangsweisen Vorführen kommen (VG Augsburg Urteil vom 27. Mai 2011 - Au 6 K 10.30132 -, juris unter Verweis auf: BAMF, Informationszentrum Asyl und Migration, Glossar Islamische Länder, Band 23 Türkei, Februar 2009, S. 47).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Potsdam, 13.02.2012 - 7 K 799/09
    Hierfür ist jedoch erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgung bzw. des Eintritts eines solchen Schadens entkräften (vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 10 C 5.09 -, juris).
  • EGMR, 15.07.2002 - 47095/99

    Russland, Haftbedingungen, EMRK, Europäische Menschenrechtskonvention,

    Auszug aus VG Potsdam, 13.02.2012 - 7 K 799/09
    Bei der Entscheidung, ob eine bestimmte Behandlung "erniedrigend" ist, ist zu prüfen, ob sie darauf abzielt, das Opfer zu demütigen und zu erniedrigen und ob sie seine oder ihre Persönlichkeit auf eine Weise beschädigt, die mit Art. 3 EMRK unvereinbar ist (vgl. EGMR, Urteile vom 15. Juli 2002 - 47095/99 - (Kalashnikov), NVwZ 2005, 303 (304) und vom 27. September 1999 - 33985/96 (Smith) und 33986/96 (Grady) -, NJW 2000, 2089 (2095)).
  • VGH Bayern, 21.10.2008 - 11 B 06.30084

    "Kriegsverbrechen" im Sinn von § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AsylVfG und Art. 1 F

    Auszug aus VG Potsdam, 13.02.2012 - 7 K 799/09
    Nach der Auskunftslage konzentrieren sich die von türkischen Sicherheitskräften begangen bekanntgewordenen Misshandlungen überwiegend auf Fälle, in welchen sich der Betroffene nicht "offiziell", also nicht auf rechtlicher Grundlage und nach aktenmäßiger Erfassung, in staatlichem Gewahrsam befand, sondern außerhalb förmlicher Verfahren quasi extralegal ergriffen wurde und die Sicherheitsorgane ihrerseits trotz der Anti-Folter-Politik der türkischen Regierung ihrerseits keine strafrechtliche Aufdeckung und Verfolgung zu fürchten brauchen (vgl. BayVGH, Urteil vom 21. Oktober 2008 -11 B 06.30084 -, juris).
  • EGMR, 27.09.1999 - 33985/96

    SMITH AND GRADY v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VG Potsdam, 13.02.2012 - 7 K 799/09
    Bei der Entscheidung, ob eine bestimmte Behandlung "erniedrigend" ist, ist zu prüfen, ob sie darauf abzielt, das Opfer zu demütigen und zu erniedrigen und ob sie seine oder ihre Persönlichkeit auf eine Weise beschädigt, die mit Art. 3 EMRK unvereinbar ist (vgl. EGMR, Urteile vom 15. Juli 2002 - 47095/99 - (Kalashnikov), NVwZ 2005, 303 (304) und vom 27. September 1999 - 33985/96 (Smith) und 33986/96 (Grady) -, NJW 2000, 2089 (2095)).
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